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Neuere Zeiten

Bis 1798 war Uetendorf nicht viel mehr als eine Ortsbezeichnung und die Umschreibung für ein Herrschaftsgebiet. Die Dorfgemeinschaft hatte kaum politische Rechte. Die Gemeinde als Gebietskörperschaft mit Selbstverwaltungsrechten im heute verstandenen Sinn entstand erst mit der bernischen Verfassung von 1831. Vorerst bestand eine Einheitsgemeinde, die mit dem Vertrag über die Ausscheidung der Gemeindegüter von 1865 klar in die Burgergemeinde und die Einwohnergemeinde aufgeteilt wurde. Fortan lagen die politischen Befugnisse formell ausschliesslich bei der Einwohnergemeinde. Die jahrhundertelange Unterscheidung zwischen Burgern und Hintersassen scheint aber auch noch heute manchmal im Verhältnis zwischen Alteingesessenen und Neuzuzügern nachzuwirken.

Eine Errungenschaft der neueren Zeit ist das Uetendorfer Gemeindewappen. In der "Stumpf-Chronik" aus dem 16. Jahrhundert ist das Wappen mit der Bezeichnung "Üttendorff" bereits in der heutigen Form abgebildet. Als Gemeindewappen ist es aber erst seit 1942 im Gebrauch. Die drei im Wappen befindlichen Blumen sind weder botanisch noch von ihrer Bedeutung her erfassbar. Die etwa geäusserte Ansicht, es handle sich um Waldweidenröschen, muss an der Zahl der Blütenblätter und an der Farbe der Kelchblätter scheitern. Das Weidenröschen hat vier Blütenblätter und violette Kelchblätter, die Wappenblumen dagegen fünf Blütenblätter und grüne Kelchblätter. Wahrscheinlich dürfte es sich bei den Wappenblumen um heraldisch stilisierte Rosen handeln, eben um «Uetendorfer Blüemli».

Bevölkerungsmässig und baulich entwickelte sich Uetendorf seit der Kanderumleitung bis etwa 1950 nur langsam aufwärts. Die Abbildungen aus den statistischen Publikationen «Die Ortschaften des eidgenössischen Freistaates Bern» von 1845 unterstreichen es.