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Die Urkunde von 994

SchenkungsurkundeAm 26. Dezember 994 schenkte der deutsche König Otto III. als 14jähriger dem von seiner Grossmutter Adelheid gestifteten Kloster Selz im Elsass die Eigenhöfe zu Kirchberg, Uetendorf und Wimmis. Die Schenkungsurkunde ist zwar mit dem 7. Januar 995 datiert, aber die Umrechnung auf den heutigen Kalender ergibt den 26. Dezember 994.

Diese Schenkungsurkunde ist in mehrfacher Weise bemerkenswert. Zum einen handelt es sich hier um die älteste Urkunde, in der Uetendorf erwähnt wird, zum anderen war Otto III. damals gerade erst 14 Jahre alt (er wurde im Juli 980 geboren und schon als Dreijähriger zum König gekrönt). Ab 996 war er gar Kaiser des «Hl. Römischen Reichs Deutscher Nation», das Gebiete des heutigen Deutschlands, der Benelux-Staaten, des Elsasses, der Ostschweiz und Italiens (bis gegen Rom) umfasste. Seine Grossmutter Adelheid war die Tochter des hochburgundischen Königs Rudolf II. und der sagenumwobenen Königin Bertha. Sie ist in der ehemaligen Burg Orbe im heutigen Waadtland geboren und aufgewachsen.

Der ins Deutsche übertragene Text

«Im heiligen und unteilbaren Namen der Dreieinigkeit. Otto, König durch die gottesgnädige Milde. Es sei allen unsern Getreuen bekannt gegeben, den gegenwärtigen wie natürlich auch den zukünftigen, wie wir wegen der Bitte unserer geliebten Grossmutter, Adelheid, nämlich der erhabenen Kaiserin, ihrem Selz genannten Kloster, das sie selbst aus göttlicher Liebe für das Leben der Herrscher und für die dort ewig zu beachtende Klosterregel des heiligen Benedikt, gestiftet und hat bauen lassen, übergeben haben aus unserem Eigentum die Eigenhöfe Kirchberg im Aargau befindlich, Uetendorf und Wimmis im Ufgau gelegen, mit all ihren Zubehörden und mit allen herkömmlich dazu gehörenden Nutzungen, im Besitze von Mann und Frau, mit den Plätzen, Gebäuden, mit bebautem und unbebautem Boden, mit Äckern, Wiesen, Feldern, Weiden, Weinbergen, mit den durchfliessenden Quellen und Gewässern, mit Mühlen und deren Umschwung, oder mit jeder Nutzung, die man hieraus gewinnen könnte, mit Fischfängen, mit Wegen und wegelosem Erdreich, mit Ausgangswegen und Rückwegen, den erforschten und den noch zu erforschenden, und mit allem andern damit in Zusammenhang Stehendem, das auf irgendeine Art erwähnt oder bezeichnet werden kann, haben wir von unserm Recht übertragen in das vom erwähnten Kloster dort weiterhin einzuhaltende andere Recht; sehr deutlich befehlen wir, dass keine obrigkeitliche Gewalt, keine Person irgendwelche Widerwärtigkeiten oder Gewaltsamkeiten, gegenwärtig oder in Zukunft, demselben Kloster zufügen soll, sei es bezüglich Sachwerte oder irgendwelcher Vermögensarten, die die gottbegnadete Kaiserin übernommen hat, seien es die bis jetzt schon bestehenden, oder dass sie sie durch sich selbst oder durch irgendwelche Untertanen zu übernehmen verpflichtet ist, oder sei es, dass sie versuchten, irgendetwas von den vorgenannten Vermögensrechten gewissermassen durch Erbrecht zu besitzen; wenn aber irgendjemand versuchen wollte und keinen Erfolg erzielte in seinen unrechten Machenschaften, so soll er doch gezwungen sein, der Königlichen Staatskasse hundert Pfund in Gold zu bezahlen. Und damit die von uns gespendete fürstliche Schenkung weiterhin die zukünftigen Zeitläufe unbeschadet überdaure, haben wir daher die festgeschriebene Anordnung dieses Befehls mit eigener Hand zu bestätigen und zu siegeln befohlen.

Ich, Bischof und Kanzler Hildibaldus, habe es in Vertretung des Erzbischofs Willigis durchgesehen. Gegeben am siebenten nach den Kalenden des Januars, im Jahre DCCCCXCV der Menschwerdung des Herrn. Durch öffentliche Bekanntmachung VII. Ferner im XI. Regierungsjahr Ottos III. Eingetragene Akte Erenstein möge Glück bringen. Amen.»

Aus heutiger Sicht mutet es etwas seltsam an, dass das deutsche Königsgeschlecht damals auch Eigenhöfe in fremden Landen besass, so zum Beispiel im Hochburgund. Die an das Kloster Selz verschenkten Höfe Wimmis und Uetendorf liegen nämlich auf der linken Aareseite und gehörten deshalb damals nicht zum deutschen, sondern zum hochburgundischen Königreich.

Es gibt keine genauen Hinweise, was alles zum Eigenhof Uetendorf gehörte. Weiter fällt das Bemühen auf, die Schenkung gegenüber jedermann und für alle Zeiten zu sichern. Für Widerhandlungen wurde eine Busse von 100 Pfund in Gold angedroht, was damals unüblich war. Die Schenkung ist wohl vom Erzbischof Gerbert, dem Berater und Lehrer von Otto III., sorgfältig vorbereitet worden. Sie lag wohl dem Königsgeschlecht besonders am Herzen, weil es sich damit einen Platz im Paradies erhoffte, falls sich der für die bevorstehende Jahrtausendwende prophezeite Weltuntergang ereignen sollte.