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News

Wichtige Änderungen

Gesetzgebung

Wo findet man ausführliche Informationen über die aktuelle Gesetzgebung?
Unter www.babs.admin.ch oder www.bevoelkerungsschutz.ch ist das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz detailliert umschrieben.
Unter www.pom.be.ch ist das Kantonale Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG) sowie die entsprechende Verordnung detailliert umschrieben.

Schutzdienstpflicht

Wer muss Zivilschutz leisten?
In den Zivilschutz eingeteilt wird, wer an der Rekrutierung, welche gemeinsam mit der Armee durchgeführt wird, für zivilschutztauglich befunden wurde.  Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden. Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht für den Fall eines bewaffneten Konflikts erhöhen. (gilt ab 01.01.2004)