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Aufgaben / Kompetenzen

Der Gemeinderat führt die Gemeinde; er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten.

Dem Gemeinderat stehen in der Gemeindeverwaltung alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem andern Organ übertragen sind. Art. 21 der Gemeindeordnung weist dem Gemeinderat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen zu:

  • Erlass der Organisations- und Geschäftsverordnung
  • Die Bestimmung der Einzelheiten der Organisation in einem Funktionendiagramm.
  • Erlass von Ausführungsverordnungen zu beschlossenen Reglementen
  • Festlegung des Stellenetats
  • Neue Ausgaben bis Fr. 200'000.--. Bei Geschäften über den Erwerb und Verkauf von Eigentum und beschränkten dinglichen Rechten an Grundstücken beträgt die Finanzkompetenz Fr. 1'000'000.--
  • Wiederkehrende Ausgaben bis Fr. 40'000.-- abschliessend
  • Genehmigung der Verwaltungsrechnung
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
  • Einführung neuer Verwaltungsmodelle
  • Anstellung und Entlassung der Abteilungsleitungen

Weiter fallen in seinen Zuständigkeitsbereich:

  • Vorbereitung sämtlicher Sachgeschäfte für die Stimmberechtigten (Gemeindeversammlung oder Urne)
  • Wahl der:
    • ständige Kommissionen (sofern die Zuständigkeit nicht bei den Stimmberechtigten liegt)
    • nicht ständige Kommissionen (Arbeitsgruppen)
    • Gemeindedelegierten