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Standards

Standards der Freiwilligenarbeit Uetendorf

Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmenschen und Umwelt. Sie wird unentgeltlich und zeitlich befristet geleistet. Freiwilligenarbeit ergänzt und unterstützt die bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr.

1. Anerkennung der Freiwilligenarbeit

Freiwillige haben ein Anrecht auf persönliche und öffentliche Anerkennung ihrer Leistung (Sozialzeit Ausweis, geregelte Spesenentschädigung und gezielte Rekrutierung). Freiwilligenarbeit braucht zudem zeitgemässe Rahmenbedingungen.

2. Arbeitsbedingungen

Freiwillige Arbeit soll in der Regel nicht mehr als 4 - 6 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Die Freiwilligen sollen Mitsprachemöglichkeit bei der Ausgestaltung ihrer Aufgabe haben. Der Zugang zur Infrastruktur (Räume, Fotokopierer etc.) soll – in Absprache mit der Koordinatorin – gewährleistet sein.

3. Begleitung der Freiwilligen

Die FM werden durch die Ansprechperson der jeweiligen Institution eingeführt, begleitet und unterstützt. Den Freiwilligen sollte die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch in Form eines jährlichen Treffens angeboten werden (Aufgabe der Koordinationsstelle). Weiterbildende Angebote werden publiziert und können von den FM nach Interesse besucht werden.

4. Einsatzvereinbarung

Es empfiehlt sich auch bei kleineren Einsätzen, gegenseitige Erwartungen und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und die Dauer oder Fortsetzung des Einsatzes regelmässig zu besprechen.

5. Auswertung der freiwilligen Arbeit

Freiwilligenarbeit soll ausgewertet werden. Dies durch das regelmässige Gespräch und einen Einsatz-Bericht über die geleistete Arbeit.

6. Spesenregelung und Versicherung

Freiwilligenarbeit ist grundsätzlich unbezahlte Arbeit. Spesen sind zu entschädigen (siehe Spesenreglement). Freiwillige sollen während ihres Einsatzes durch die Institution versichert werden (Haftpflicht, bei Fahrdiensten zusätzlich Insassenversicherung und Selbstbehalt bei einem Unfall).