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Hauptwohnsitzbestätigung im Sinne von Art. 17a HG

Für die Rückforderung der Handänderungssteuer. Bei Ehegatten wird eine Hauptwohnsitzbestätigung pro Person verlangt.
Voraussetzung ist, dass das Wohneigentum seit mindestens zwei Jahren selbstbewohnt ist.

Preis: CHF 10.00

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