Wer im Kanton Bern eine Katze, einen Hund oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dies ab dem 1. Juli 2025 der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) mitteilen.
Finder und Finderinnen können ihre gesetzliche Fundmeldepflicht (Art.720a Abs 1 ZGB) erfüllen, indem sie einfach, jederzeit und ohne Kostenfolge das Onlineformular auf www.stmz.ch ausfüllen oder sich telefonisch unter der Nummer 0848 357 358 (Normaltarif) melden.
Die Mikrochipnummer von aufgefundenen Hunden kann auch von der Gemeinde oder der Kantonspolizei ausgelesen werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.