Wenn die Gemeinde Uetendorf ein Testament der verstorbenen Person eröffnet hat, können Sie den Erbenschein bei der Gemeindeverwaltung beantragen.
Ist kein Testament vorhanden oder wurde das Testament durch einen Notar eröffnet, kann die Gemeinde keinen Erbenschein ausstellen. In diesen Fällen muss ein Notar mit der Ausstellung des Erbenscheines beauftragt werden.