Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als WochenaufenthalterIn anmelden. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis). Der polizeiliche Wohnsitz bleibt dabei in der Gemeinde Uetendorf.
Die Bescheinigung können Sie in unserem Online-Schalter bestellen,