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Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Uetendorf muss spätestens 14 Tagen nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Die Adressänderung kann ab 1. Mai 2024 Online über eUmzugCH  gemeldet werden. Bis Ende April 2024 können Sie den Umzug über unseren Online-Schalter melden. 

Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung des Ausländerausweises.


Zuständige Abteilung