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Parkierungserleichterungen für Gehbehinderte

Ab 1. Juli 2006 ist für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) zuständig. Die entsprechenden Formulare können am Zentralschalter bezogen oder beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt heruntergeladen werden.


Zuständige Abteilung