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Fundbüro

Die Gemeinde Uetendorf führt ein Fundbüro.

Die Fundgegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Danach werden diese der Finderin oder dem Finder - falls sie ein Interesse daran haben - übergeben. Andernfalls werden die Gegenstände vernichtet.

Vermissen Sie einen Gegenstand? Rufen Sie uns an und beschreiben uns diesen.

Kontakt

Präsidialabteilung
Dorfstrasse 48
3661 Uetendorf
Telefon 033 346 40 40 


Zuständige Abteilung