Für das Betreiben einer Festwirtschaft ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung notwendig. Dazu sind folgende Gesuchsunterlagen bis spätestens 20 Tage (bei Grossanlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage) vor dem Anlass bei der Präsidialabteilung vollständig einzureichen:
Die Anleitung zur Selbstkontrolle [pdf, 310 KB] für Festwirtschaften muss ausgefüllt werden und am Anlass vorliegen. Das Formular muss jedoch nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden.
Bei verspäteter Abgabe oder bei unvollständigen Angaben gemäss Art. 45 Abs. 2 des kant. Gastgewerbegesetzes stellt das Regierungsstatthalteramt mit der Bewilligung ein Abgabezuschlag in Rechnung.
Die erforderlichen Gesuchsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes Thun / Gastgewerbe.
Sie können das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung auch Online einreichen: Online-Gesuchseinreichung