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Einbürgerungen
Ordentliche Einbürgerung:
Per 01.01.2018 treten die neuen eidgenössischen sowie kantonalen Vorschriften betreffend Einbürgerung in Kraft. Die Gesuchsteller müssen sich über folgende Wohnsitzvoraussetzungen ausweisen können:
- Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichen des Gesuches
- Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Uetendorf unmittelbar vor Einreichen des Gesuches
Welche Voraussetzungen müssen Sie zusätzlich zur Wohnsitzdauer erfüllen?
- Über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis ) verfügen.
- Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz. Keine Strafregistereinträge und keine hängigen Strafuntersuchungen.
- Keine Leistungen der Sozialhilfe beziehen oder bezogene Leistungen zurückbezahlt haben.
- Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz.
- Teilnahme am sozialen/kulturellen Leben der Gesellschaft in der Schweiz.
- Kontaktpflege zu Schweizerinnen und Schweizern.
- Bestehen des Einbürgerungstests
(ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren; wer 5 Jahre die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan absolviert hat; eine Ausbildung auf Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen hat).
- Die Integrationskriterien erfüllen:
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung
- Fähigkeit sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache zu verständigen (Sprachtest erforderlich: Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich)
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung
- Förderung der Integration der Familienmitglieder
Zuständig für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist der Gemeinderat.
Die Gesuchsunterlagen können am Zentralschalter der Präsidialabteilung bezogen werden. Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe der Formulare einen Termin.
Einbürgerungsbefragungen
| Termin Einbürgerungsgespräch |
Gesuchseinreichung bis spätestens: |
| Montag, 27. April 2026, ab 18.00 Uhr |
Montag, 13. April 2026 |
| Montag, 7. September 2026, ab 18.00 Uhr |
Montag, 24. August 2026 |
| Montag, 2. November 2026, ab 18.00 Uhr |
Montag, 19. Oktober 2026 |
Erleichterte Einbürgerung:
Unter gewissen Voraussetzungen ist eine erleichterte Einbürgerung möglich:
Für die erleichterte Einbürgerung ist der Bund zuständig.
Der "Self-Check Einbürgerung" informiert in wenigen Klicks, ob die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllt sind.
Die Gesuchsformulare müssen direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) bestellt werden:
Staatssekretariat für Migration
Bürgerrecht / Einbürgerung
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
E-Mail: chNULL@sem.admin.ch
Zuständige Abteilung