Für das Bestattungswesen (Rechnungsstellung / Vertragsgräber / Bewilligung Grabsteine) ist die Ortspolizeibehörde zuständig. Für den Unterhalt des Friedhofs ist die Liegenschaftsverwaltung zuständig.
Es besteht die Möglichkeit mit der Gemeinde einen Vertrag für den Grabunterhalt abzuschliessen:
Friedhofgärtner
Stefan Röthlisberger
Mattacker 48
3663 Gurzelen
Unterlagen: