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Unterhaltsvertrag

Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) berät der Regionale Sozialdienst Uetendorf unverheiratete und geschiedene Eltern bei der Erstellung einer Unterhaltsvereinbarung für ihr Kind. Im Rahmen dieser Beratung berechnet der Regionale Sozialdienst Uetendorf Unterhaltsbeiträge und erstellt einen Unterhaltsvertrag. Zusätzlich zur Unterhaltsberechnung kann auch das Besuchs- und Ferienrecht geregelt werden. Der Unterhaltsvertrag ist erst dann verbindlich, wenn er durch die KESB genehmigt worden ist.

Für Fragen steht Ihnen der Regionale Sozialdienst Uetendorf gerne zur Verfügung.


Zuständige Abteilung