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Lohnbeiträge

Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO

Wenn Sie eine neue Firma in der Rechtsform der juristischen Person gründen, muss sie von der Ausgleichskasse als Mitglied erfasst werden. Die Ausgleichskasse bedient Sie mit dem entsprechenden Erfassungsformular aufgrund der Publikation der Firmengründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

Anmeldung für Arbeitgeber

Die Beiträge werden für das laufende Jahr provisorisch aufgrund einer pauschal festgelegten Lohnsumme entrichtet. Die Bezahlung erfolgt je nach Höhe der Lohnsumme jährlich, vierteljährlich oder monatlich. Jeweils Ende Jahr müssen Sie die effektiv ausgerichteten Löhne mit dem Formular "Lohnbescheinigung" der Ausgleichskasse melden.

Formular "Lohnbescheinigung"

Auf die Erhebung von Beiträgen auf geringfügigen Entgelten, welche bei der Ausübung eines Nebenerwerbes erzielt werden, kann unter gewissen Voraussetzungen verzichtet werden. Näheres dazu können Sie der Information "Verzicht auf AHV-Abrechnung bei geringem Nebenerwerb" entnehmen.

Merkblatt 2.04 "Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen" einsehen


Zuständige Abteilung