In Not geraten? Wenn Sie in eine soziale oder finanzielle Notlagen geraten, können Sie die Hilfe des Regionalen Sozialdienstes Uetendorf in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Einwohner von Uetendorf, Thierachern, Uttigen, Amsoldingen und Stocken-Höfen sind.
Anspruch auf Sozialhilfe haben alle Personen, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden und nicht in der Lage sind, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen. Wenn alle übrigen finanziellen Hilfsquellen (Arbeitgeber, Arbeitslosenkasse, Versicherungen, Vermögen etc.) ausgeschöpft sind, kann nach genauer Prüfung der Situation finanzielle Unterstützung ausgerichtet werden.
Sie können sich persönlich oder telefonisch beim Sekretariat des Sozialdienstes melden. Nach wenigen Tagen erhalten Sie von einem Sozialarbeiter eine Einladung zum Erstgespräch.
Bringen Sie möglichst alle Unterlagen mit, die Ihre Situation erklären können. Der Sozialarbeiter wird Ihnen jeweils mitteilen, welche Unterlagen Sie zum nächsten Termin mitbringen sollen.
Sozialhilfeleistungen stellen das soziale Existenzminimum sicher. Dieses wird anhand von Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sowie den kantonalen und gemeindeinternen Vorgaben festgelegt. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. Die Sozialarbeitenden erstellen ein individuelles Budget für Sie oder Ihre Familie. Daraus ergibt sich der monatliche Lebensbedarf. In Abzug gebracht werden alle Einkünfte (Lohn, Alimente, Versicherungsleistungen, Renten etc.). Reicht das Einkommen nicht aus, so werden Sozialhilfeleistungen bis zur Höhe des sozialen Existenzminimums ausgerichtet. Steuern und Schulden können nicht übernommen werden.
Leben Ihre Eltern oder Kinder in finanziell guten Verhältnissen, kann eine Unterstützung durch die Verwandten geltend gemacht werden.
Sie sind verpflichtet, alles in Ihren Kräften stehende zu tun, um die Sozialhilfebedürftigkeit zu beheben oder zu vermindern. Dazu gehört, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder an einer geeigneten Integrationsmassnahme teilzunehmen. Die Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit ist ein zentrales Ziel der Sozialhilfe.
Die Sozialarbeitenden können Ihnen Weisungen erteilen und bestimmte Massnahmen treffen, um Ihre berufliche oder soziale Reintegration zu fördern. Die individuellen Ziele werden in Zielvereinbarungen festgelegt.