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Alimentenbevorschussung und -inkasso

Bezahlt der unterhaltspflichtige Elternteil die Kinderalimente nicht oder unvollständig, können die Kinderalimente von der Gemeinde bevorschusst und beim Unterhaltspflichtigen im In- und Ausland eingetrieben werden.

Ehegattenalimente werden nicht bevorschusst. Die Gemeinde kann Ihnen jedoch beim Inkasso des nachehelichen Unterhaltsanspruches behilflich sein.

Die Dienstleistungen der Gemeinde sind kostenlos.

Wo können Sie sich melden?

Bei Wohnsitz in Uetendorf, Thierachern, Uttigen, Amsoldingen und Stocken-Höfen :

Frauenverband Berner Oberland (FBO)
Untere Hauptgasse 14
Postfach 2155
3600 Thun
 +41 33 222 42 66
E-Mail

 


Zuständige Abteilung