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Quellensteuern

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht von der steuerpflichtigen Person entrich-tet wird, sondern direkt vom Arbeitgeber bzw. allenfalls Versicherer. Die Steuer wird vor Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert.

Der Quellensteuer unterliegen einerseits v.a. ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (C) und anderseits im Ausland wohn-hafte Künstler/innen, Sportler/innen und Referenten/innen. Abrechnungs- und ablieferungspflichtig z.B. für engagierte Musiker/Gruppen ist jeweils der Veranstalter, d.h. der Verein oder Organisator.

Weitere Infos und Formulare finden Sie auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung .


Zuständige Abteilung