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Mitwirkungsverfahren Neubau Radstreifen Limpach - Zelgstrasse

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan zum Neubau des Radstreifens Limpach - Zelgstrasse auf.

Die Unterlagen liegen vom 3. August bis 4. September 2026 bei den Gemeindeverwaltungen Uetendorf und Uttigen öffentlich auf. Die Mitwirkungsunterlagen sind auch elektronisch einsehbar unter Öffentliche Mitwirkungen und Planauflagen von Kantonsstrassen-Projekten.

Die Bevölkerung ist eingeladen, Mitwirkungseingaben innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei den Auflagestellen (Gemeindeverwaltungen Uetendorf und Uttigen) einzureichen.

Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Planauflage eingereicht werden.

Publikation [pdf, 101 KB]

Bauabteilung Uetendorf