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Meldungen aus dem Gemeinderat 02.07.2026

Behördenreglement - Verabschiedung zuhanden Parteienvernehmlassung
Am 14. Juni 2026 wurde die Revision des Organisationsreglements an der Urne angenommen. Dies bedeutet, dass die Sozialkommission künftig vom Gemeinderat und nicht mehr von der Gemeindeversammlung gewählt wird. Weiter werden die Regionale Kinder- und Jugendkommission und die Regionale Sozialhilfekommission in der Regionalen Sozialkommission zusammengelegt. Dies führt zu einer Anpassung im entsprechenden Reglement. Der Gemeinderat hat die Revision des Behördenreglements (Reglement über die ständigen Kommissionen) zuhanden Parteienvernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 4. September 2026.

Modernisierung der Liftanlage im Schulhaus Bach 2
Wegen vermehrter Störungen in den letzten Jahren muss die 22 Jahre alte Liftanlage saniert werden. Ein Zustandsbericht zeigt, dass eine Reparatur unrentabel ist; eine Modernisierung hingegen den Betrieb für mindestens 15 weitere Jahre gewährleistet.

Neue Beleuchtung für das Einfamilienhaus (EFH) beim Schulhaus Berg
Das gemeindeeigene Einfamilienhaus wird ab der neuen Schulperiode 2026/2027 für den Gruppenunterricht sowie für den Lernenden Fachmann Betriebsunterhalt genutzt. Da die Räume künftig intensiv als Schulzimmer dienen, ist eine ausreichende und gute Beleuchtung zwingend notwendig. Weil das Gebäude aufgrund der aktuellen Schulraumplanung noch mindestens drei bis vier Jahre im Einsatz steht, müssen die Leuchtmittel ersetzt werden. Ein Weiterbetrieb mit alten Leuchtstoffröhren ist nicht sinnvoll, da die dafür benötigten Vorschaltgeräte auf dem Markt nicht mehr erhältlich sind. Das Objekt wird daher mit einer zeitgemässen Beleuchtung ausgestattet.

Erneuerung des Bahnübergangs Postgässli
Der BLS-Bahnübergang beim Postgässli muss saniert werden. Da sowohl der Fahrbahnoberbau als auch die Eindeckung aus dem Jahr 2004 stark abgenutzt und durch den Strassenverkehr sowie den Winterdienst beschädigt sind, ist eine umfassende Erneuerung notwendig. Die Sanierung umfasst den Ersatz von Unterbau, Schotter, Schwellen und Schienen. Zudem setzt die BLS neu auf ein modernes Kunststoff-Platteneindeckungssystem, das sich bei hoher Verkehrsbelastung bewährt hat und wirtschaftlich vorteilhaft ist. Da seit dem Wegfall von Bundessubventionen die Kosten für Bahnübergänge von den Eigentümern getragen werden müssen, teilen sich die BLS und die Gemeinde Uetendorf als Strasseneigentümerin die Gesamtkosten je zur Hälfte (50/50).