Navigieren in Uetendorf

Doppelter Versand Stimmcouverts

Mehrere Personen in Uetendorf haben zwei Stimmcouverts für die Abstimmungen vom 14. Juni 2026 erhalten
Beim Versand der Abstimmungsunterlagen für die Abstimmungen vom 14. Juni 2026 haben in Uetendorf einzelne Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihr Stimmcouvert doppelt erhalten.

Aufgrund eines Fehlers durch die externe Druckerei wurden einzelne Ausweiskarten doppelt gedruckt und dadurch die Stimmcouverts doppelt versandt. Gemäss Druckerei entstand der Fehler aufgrund eines Papierstaus.  

Die Einwohnergemeinde Uetendorf entschuldigt sich für dieses Malheur.

Doppelte Stimmabgabe ist strafbar
Die Einwohnergemeinde Uetendorf steht mit der Staatskanzlei des Kantons Bern im laufenden Austausch. Gemeinsam wurden Anpassungen im Ablauf des Wahlsonntags besprochen und durch geeignete Kontrollmechanismen des Wahlbüros kann eine doppelte Stimmabgabe in jedem Fall verhindert werden.

Doppelte Stimmabgaben sind nicht zulässig und können strafrechtlich geahndet werden. Wer das Abstimmungsmaterial doppelt erhalten hat, ist verpflichtet, einen Satz Unterlagen zu vernichten.

Für Rückfragen steht die Präsidialabteilung gerne zur Verfügung.