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öffentliche Planauflage Neubau Radstreifen Dengelbrücke - Limpach

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für den Neubau des Radstreifens Dengelbrücke - Limpach in den Gemeinden Uetendorf, Seftigen, Uttigen und Kirchdorf auf. Parallel dazu wird das Rodungsgesuch für die temporäre Rodungsfläche am selben Ort im Umfang von 29 m2 und Wiederaufforstungsarbeiten am selben Ort im Umfang von 29 m2 aufgelegt.

Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Uetendorf am Zentralschalter oder elektronisch unter www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt "Neubau Radstreifen Dengelbrücke - Limpach" eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer (4. Mai bis 5. Juni 2026) schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Uetendorf, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf einzureichen.

Publikation Strassenplanverfahren [pdf, 127 KB]

Oberingenieurkreis I und Bauabteilung Uetendorf