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Biber am Amletebach

Am Amletebach wurden mehrere Biberdämme festgestellt, weshalb bereits ein Austausch mit der Wildhut stattgefunden hat.

Der Biber ist eine national geschützte, nicht jagdbare Art gemäss JSG. Selbsthilfemassnahmen sind nicht erlaubt.

Sind die Auswirkungen nur lokal auf einen kurzen Gewässerabschnitt beschränkt, können nicht überlebenswichtige Neben- oder temporäre Dämme nach Beurteilung durch die Wildhut entfernt werden. Hauptdämme zum Schutz des Biberbaus dürfen nicht beschädigt werden. Im Winter sind Eingriffe zu vermeiden. Da Biber Dämme oft rasch wieder aufbauen, ist der Aufwand meist wiederkehrend und entsprechend hoch.

Schäden sind der Gemeinde zu melden. Sie entscheidet über die notwendigen Massnahmen und stimmt diese mit der Wildhut ab.

Eingriffe ins Gewässer erfordern zudem zusätzlich die Genehmigung des Fischereiinspektorats.

Die Kosten trägt in der Regel die Gemeinde im Rahmen des Gewässerunterhalts.

Der Wildhüter Bernhard Ruchti steht Ihnen für Fragen rund um den Bieber zur Verfügung. Tel: 0800 940 100 danach 3231