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eBau / eAuflage

 

Aufgrund von kantonalen Vorschriften (Art. 34a Baugesetz) sind Baugesuche seit dem 1. März 2022 elektronisch einzureichen und zu behandeln. Baugesuche in Papierform dürfen nicht mehr angenommen werden.

Zuerst muss im Online-Portal «eBau» das Baugesuchsformular erstellt und zusammen mit den erforderlichen Plänen sowie weiteren Unterlagen als PDF hochgeladen werden. Dazu ist ein BE-Login erforderlich. Danach sind sämtliche Unterlagen auf Papier, unterzeichnet und vollständig im Doppel bei der Bauabteilung einzureichen. Das Baugesuch gilt erst als eingereicht, wenn die beiden vollständigen Papierdossiers bei der Bauabteilung eingegangen sind. Die Verantwortung für die richtige Dateneingabe im «eBau» liegt bei den Gesuchstellern, die Bauabteilung ist nicht in der Lage und verpflichtet, Daten für Gesuchsteller zu erfassen. Im Portal sind verschiedene Hilfsanleitung hinterlegt. Zudem können bei den Eingabefeldern über ⓘ weitere Informationen abgerufen werden.

Hier können Sie Ihr Baugesuch elektronisch erfassen eBau

Haben Sie keine Möglichkeit, das Baugesuch im eBau zu erfassen, können Ihnen die Büros folgender Liste weiterhelfen:

Büros für Unterstützung mit eBau.pdf [105 KB]

Hier gelangen Sie zur eAuflage: Portal eBau-BE

Selbstverständlich liegen die Akten zu den gleichen Baugesuchen am Zentralschalter während den ordentlichen Büroöffnungszeiten physisch auf. Hier gelangen Sie zu den aktuellen Baupublikationen: Baupublikationen


Zuständige Abteilung