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Liegenschaftssteuern

Für die Liegenschaftssteuer bildet jedes Kalenderjahr eine Veranlagungsperiode. Steuerpflichtig ist, wer am Ende des Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist. Die Berechnung der Steuer erfolgt in o/oo des amtlichen Wertes.

Liegenschaftssteueranlage Uetendorf: 1.1 o/oo des amtlichen Wertes

Reglement über die Liegenschaftssteuer [pdf, 221 KB] 


Zuständige Abteilung