Für die Liegenschaftssteuer bildet jedes Kalenderjahr eine Veranlagungsperiode. Steuerpflichtig ist, wer am Ende des Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist. Die Berechnung der Steuer erfolgt in o/oo des amtlichen Wertes.
Liegenschaftssteueranlage Uetendorf: 1.1 o/oo des amtlichen Wertes
Reglement über die Liegenschaftssteuer [pdf, 221 KB]