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Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung

Sofern Sie die Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein schriftliches Gesuch um Fristverlängerung an die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Kreisverwaltung Oberland, Allmendstrasse 18, Postfach, 3602 Thun oder erledigen Sie dies online.


Zuständige Abteilung