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Urne

Wie alle Gemeinwesen in der Schweiz kennen natürlich auch wir die Entscheide an der Urne. Über 90% der Stimmberechtigten stimmen und wählen mittlerweile brieflich. Für die andern ist jeweils am Abstimmungssonntag zwischen 10.00 und 11.00 Uhr die Urne in der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 48 geöffnet.

Folgende Gemeindegeschäfte entscheidet der Souverän in Uetendorf an der Urne

  • Wahl von Gemeinderat inkl. Gemeinde- und Gemeindratspräsident
  • Annahme und Abänderung folgender Gemeindeerlasse:
    • Gemeindeordnung
    • Reglement über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Urne und an der Gemeindeversammlung
    • baurechtliche Grundordnung (Baureglement, Zonenplan und Schutzzonenplan)
  • Ausgaben über Fr. 5 Mio.
  • wiederkehrende Ausgaben ab 100'000 Franken
  • Referenden gemäss Art. 9 Gemeindeordnung