An der Fussball-Weltmeisterschaft 2026 hat das Schweizer Nationalteam erstmals seit 1954 wieder den Viertelfinal erreicht. In der Nacht auf den Sonntag, 12. Juli 2026, trifft die Schweiz um 03.00 Uhr MEZ in Kansas City auf Argentinien. Für dieses Spiel hat der Kanton Bern den Gastgewerbebetrieben eine Freinacht bewilligt. Damit dürfen die Betriebe ihre Gäste die ganze Nacht von Samstag, 11. Juli, auf Sonntag, 12. Juli, bewirten. Der Kanton Bern und die Gemeinde Uetendorf appelliert an die Fans und Gastronomiebetriebe, Rücksicht auf die Anwohnenden zu nehmen.
Für die Gastronomiebetriebe gelten folgende Bestimmungen, welche ihnen durch die Gemeinde eröffnet wurden:
- Der Kanton Bern und die Gemeinde Uetendorf appelliert an die Fans und Gastronomiebetriebe, Rücksicht auf die Anwohnenden zu nehmen.
- Alle Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern dürfen in dieser Nacht dauernd geöffnet bleiben, eine separate Überzeitbewilligung ist nicht notwendig.
- Sofern keine kommunalen Regelungen entgegenstehen, dürfen auch während der Nacht Bewirtungen im Aussenbereich (Garten, Terrasse, etc.) erfolgen.
- Die Public Viewings dürfen innerhalb der bestehenden gastgewerblichen Einzelbewilligung betrieben werden.
- Auf die Anwohnenden ist trotz allem gebührend Rücksicht zu nehmen.
- Das Spiel kann ab 03.00 Uhr übertragen werden, inkl. Bewirtung von Gästen durch die ganze Nacht.
- Es dürfen nur so viele Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden, wie in den geltenden Betriebsbewilligungen/Einzelbewilligungen aufgeführt sind. D.h. kein Aufstellen von zusätzlichen Festbänken oder Sitzgelegenheiten.
- Grundsätzlich gilt der Schallpegel, welcher für die Besucher einen verständlichen Spielkommentar zulässt, er sollte so tief wie möglich gehalten werden.
- Der Schallpegel von Leq 85 dB(A)/10s darf nicht überschritten werden.
- Sollten während des Spiels trotz Einhaltung der Auflagen berechtigte Klagen aus der Nachbarschaft eingehen, sind diese ernst zu nehmen und es können weitergehende Massnahmen verfügt werden.
- Die verantwortliche Person sorgt für Ruhe und Ordnung. Weiter wurde den Gastronomiebetrieben empfohlen, die Nachbarn zu informieren und ev. auch einzuladen.
- Eine Tonübertragung ist nur während der Spielzeit zulässig (kein Kommentar vor und nach dem Spiel, Übertragungen in der Pause leiser stellen).
Die Gemeinde Uetendorf bittet alle involvierten Parteien um gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz während der vom Kanton Bern bewilligten Freinacht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.