Festlegung Urnenabstimmung 14.06.2026
Der Gemeinderat hat zuhanden Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 drei Gemeindevorlagen verabschiedet. Bei den Vorlagen geht es um die Revisionen der Gemeindeordnung sowie des Reglements über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Urne und an der Gemeindeversammlung. Mit der Überarbeitung sollen bestehende Regelungen aktualisiert und an heutige Anforderungen angepasst werden. Weiter wird über die Auslagerung der gemeindeeigenen IT-Infrastruktur an das Rechenzentrum der Stadt Thun abgestimmt. Durch die Auslagerung soll der Schutz der sensiblen Daten gestärkt und die Informatik-Sicherheit professionalisiert werden. Der Anschluss ermöglicht es uns, auf künftige Herausforderungen in der digitalen Welt vorbereitet zu sein – unter vollständiger Einhaltung des kantonalen Datenschutzrechts.
Künftige Organisation des Personalausfluges
Aufgrund eines Vergleiches bei den umliegenden Gemeinden sowie des zunehmenden Wunsches des Personals, hat der Gemeinderat bei der Durchführung des jährlichen Personalausfluges Änderungen vorgenommen. Dieser wird künftig nicht mehr wie bisher an einem Samstag, sondern neu unter der Woche durchgeführt. Damit soll die Teilnahme für die Mitarbeitenden erleichtert und die Vereinbarkeit mit privaten Verpflichtungen verbessert werden. Das Budget für den Anlass bleibt unverändert. Zusätzlich wird neu für Mitarbeitende im Stundenlohn ein Beitrag für ein gemeinsames Jahresschlussessen ins Budget aufgenommen. Dies als Zeichen der Wertschätzung für ihren Einsatz zugunsten der Gemeinde.
Revision Überkommunaler Richtplan Energie - Thun, Steffisburg, Heimberg, Uetendorf
Gemäss dem Kantonalen Energiegesetz sind die energierelevanten Gemeinden im Kanton Bern zur Erstellung eines Richtplans Energie verpflichtet. Der Richtplan 2030 des Kanton Bern gibt die Gemeinden vor, welche dazu verpflichtet sind. Die Gemeinde Uetendorf hat zusammen mit den Gemeinden Thun, Steffisburg und Heimberg einen überkommunalen Richtplan Energie erarbeitet, welcher 2013 durch den Kanton genehmigt wurde. Das Planungsinstrument legt die strategischen Leitlinien für eine nachhaltige und zunehmend erneuerbare Energieversorgung bis etwa 2035 fest. Es definiert unter anderem, welche Energieträger in den einzelnen Gebieten prioritär eingesetzt werden sollen und dient als verbindliche Grundlage für Behörden bei zukünftigen Planungen und Projekten. Der Richtplan wurde nun umfassend überarbeitet und an neue gesetzliche Vorgaben sowie aktuelle energiepolitische Ziele angepasst. Im November 2024 wurde dieser zuhanden Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verabschiedet. Die kantonale Vorprüfung ergab einzelne Hinweise und Empfehlungen. Die Dokumente wurden nun dahingehend bereinigt und zuhanden Genehmigung durch das AGR verabschiedet. Mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung tritt er offiziell in Kraft und ersetzt den Richtplan von 2013.
Gemeindebeitrag für Kunstführer Campagne Eichberg
Um die Arbeit der Stiftung Eichberg und den kulturhistorischen Wert der Campagne Eichberg einer breiteren Öffentlichkeit publik zu machen, hat die Stiftung sich entschlossen, einen Kunstführer zu erstellen. Obwohl der Stiftungsrat - dessen Mitglieder alle ehrenamtlich arbeiten - Eigenleistungen einbringen kann und die beiden Autoren grosszügig auf ihre Honorare verzichten, ist die Stiftung Eichberg auf Spenden der öffentlichen Hand, von Gönnern und Firmen sowie von Privaten angewiesen. Der Gemeinderat hat deshalb einen Gemeindebeitrag von Fr. 3'000.00 bewilligt.