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Arbeiten mit Ausweis S

Schutzsuchende Personen aus der Ukraine können in der Schweiz sowohl als Angestellte als auch als Selbständigerwerbende arbeiten.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen für eine Erwerbstätigkeit oder bei einem Stellenwechsel eine Bewilligung.

Der Status S ermöglicht eine sofortige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Arbeitssuchende können sich bei der regionalen Arbeitsvermittlung - RAV zur Beratung und Vermittlung anmelden. 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Person muss der Arbeitgeber ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen. 

Weitere Informationen für Arbeitgeber/innen

    Selbständigerwerbende

    Für Selbständigerwerbende gibt es kein Formular. Sie reichen dem Amt für Wirtschaft ein kurzes Businessmodell zur Geschäftsidee mit Angabe der Finanzierung ein. Der Entscheid wird direkt der gesuchstellenden Person zugesandt. Sobald der positive Entscheid vorliegt, kann sie die selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.

    Weitere Informationen für Selbständigerwerbende mit Schutzstatus S