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Anmeldung bei der Gemeinde / Ausstellung Ausweis S

Anmeldung bei der Gemeinde

Je nach Unterbringungsart ist eine Anmeldung bei der Wohngemeinde nötig:

  • Wenn Sie in einer Kollektivunterkunft untergebracht sind, müssen Sie sich bei der Wohngemeinde nicht anmelden.
  • Wenn Sie in einem privaten Haushalt (z. B. bei Verwandten, Bekannten oder in einer eigenen Wohnung) wohnen, sprechen Sie bitte bei Ihrer Wohngemeinde vor und melden sich dort an. Bringen Sie – sofern vorhanden – folgende Dokumente mit: 
    • Gültigen Pass oder gültige Identitätskarte
    • Für Kinder einen Geburtsschein oder einen Familienausweis

Positiven Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des Staatssekretariats für Migration

Ausstellung Ausweis S

Das Staatssekretariat für Migration informiert die kantonalen Behörden, wenn eine Person einen positiven Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung erhalten hat.

Personen mit Schutzstatus S erhalten danach automatisch eine Einladung für einen Termin in einem der Ausweiszentren. Dort werden das Gesichtsbild und die Unterschrift erfasst. Anschliessend wird der Ausweis produziert und über die Kollektivunterkunft oder die Wohngemeinde der betroffenen Person zugestellt.