Je nach Unterbringungsart ist eine Anmeldung bei der Wohngemeinde nötig:
Positiven Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des Staatssekretariats für Migration
Das Staatssekretariat für Migration informiert die kantonalen Behörden, wenn eine Person einen positiven Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung erhalten hat.
Personen mit Schutzstatus S erhalten danach automatisch eine Einladung für einen Termin in einem der Ausweiszentren. Dort werden das Gesichtsbild und die Unterschrift erfasst. Anschliessend wird der Ausweis produziert und über die Kollektivunterkunft oder die Wohngemeinde der betroffenen Person zugestellt.